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Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99 |
Zitiervorschläge
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - C-133/99 (https://dejure.org/2002,26263)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Niederlande / Kommission
- EU-Kommission
Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
- EuGH, 06.06.2002 - C-133/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 23.02.1988 - 68/86
Vereinigtes Königreich / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
8: - Urteile Vereinigtes Königreich/Rat (68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 14, und 131/86, Slg. 1988, 905, Randnr. 19). - EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
8: - Urteile Vereinigtes Königreich/Rat (68/86, Slg. 1988, 855, Randnr. 14, und 131/86, Slg. 1988, 905, Randnr. 19). - EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
Niederlande / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2002 - C-133/99
In Bezug auf den Klagegrund einer mangelnden Begründung möchte ich zu Beginn auf das Urteil vom 22. April 1999(16) verweisen, das die ständige Rechtsprechung lediglich bestätigt und in dem es heißt: "82 Im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss ist die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).